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Artikel 20 Gg

Artikel 20 GG: Verfassungsgrundsätze und Widerstandsrecht

Grundprinzipien der deutschen Verfassung

Artikel 20 GG legt die Grundprinzipien der deutschen Verfassung fest. Dazu gehören:

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  • Demokratie: Das Volk ist die Quelle der Staatsgewalt.
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  • Sozialstaat: Der Staat hat die Aufgabe, soziale Gerechtigkeit zu fördern.
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  • Rechtsstaat: Die Staatsgewalt ist an Recht und Gesetz gebunden.
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  • Bundesstaat: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Zusammenschluss von Bundesländern.
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  • Gewaltenteilung: Die Staatsgewalt ist auf die Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung) verteilt.
  • Widerstandsrecht

    Artikel 20 GG regelt auch das Widerstandsrecht. Dieses Recht greift nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Abwehr eines verfassungswidrigen Angriffs ausgeschöpft sind.


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