Artikel 20 GG: Verfassungsgrundsätze und Widerstandsrecht
Grundprinzipien der deutschen Verfassung
Artikel 20 GG legt die Grundprinzipien der deutschen Verfassung fest. Dazu gehören:
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Demokratie: Das Volk ist die Quelle der Staatsgewalt. *
Sozialstaat: Der Staat hat die Aufgabe, soziale Gerechtigkeit zu fördern. *
Rechtsstaat: Die Staatsgewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. *
Bundesstaat: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Zusammenschluss von Bundesländern. *
Gewaltenteilung: Die Staatsgewalt ist auf die Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung) verteilt. Widerstandsrecht
Artikel 20 GG regelt auch das Widerstandsrecht. Dieses Recht greift nur dann, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Abwehr eines verfassungswidrigen Angriffs ausgeschöpft sind.
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